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Gebrauchtwagenkauf: Irrtum wegen Konstruktionsschwäche aber keine Gewährleistung

SchuldrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/304ecolex 2012, 774 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz geht mit ihrer Entscheidung der Frage nach, mit welchen Mitteln ein Gebrauchtwagenkäufer in Hinblick auf einen branchenweit bekannterweise reparaturanfälligen Motor gegen den Verkäufer vorgehen kann.

Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB; § 872 ABGB; § 922 ABGB

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