Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der EuGH, ob bei einem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids das befasste Gericht amtswegig prüfen darf, ob eine Verzugszinsklausel einen Verstoß zulasten des Verbrauchers gegen Grundsätze der Klauselrichtlinie darstellt.
Rechtsgrundlagen: RL 93/13/EWG