Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass die Privatbeteiligung im Strafverfahren wie eine Klage wirkt. Wurde allerdings in concreto die Klage fristwahrend gehörig fortgesetzt?
Rechtsgrundlagen: § 1497 ABGB; § 69 StPO
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass die Privatbeteiligung im Strafverfahren wie eine Klage wirkt. Wurde allerdings in concreto die Klage fristwahrend gehörig fortgesetzt?
Rechtsgrundlagen: § 1497 ABGB; § 69 StPO