Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung widmet sich der Frage, ob der Antrag auf Anfechtungsmitteilung als verfahrenseinleitend und somit auch zuständigkeitsbegründend wirkt.
Rechtsgrundlagen: § 9 AnfO; § 387 Abs 1 EO
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Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung widmet sich der Frage, ob der Antrag auf Anfechtungsmitteilung als verfahrenseinleitend und somit auch zuständigkeitsbegründend wirkt.
Rechtsgrundlagen: § 9 AnfO; § 387 Abs 1 EO
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