Zusammenfassung: Gegenständlicher Entscheidung wohnt in ihrem Zentrum die Frage inne, ob dem Frachtführer Verschulden am Verlust der ihm anvertrauten Ware durch Diebstahl anzulasten ist. Hat dieser den Gewahrsamswechsel grob fahrlässig verursacht und liegt bei Diebstahl höhere Gewalt vor?
Rechtsgrundlagen: Art 29 Abs 1 CMR