Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert das Höchstgericht die Frage, ob es der vorvertraglichen Aufklärungspflicht eines Versicherungsmaklers entspricht, sich über das Insolvenzrisiko des Versicherers kundig zu machen. Hat er bei Unterlassen für Schäden des Versicherten einzustehen?
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB