Zusammenfassung: In Hinblick auf die Änderung des Termins einer Generalversammlung thematisiert der OGH die Frage, ob diese eben deswegen dem Gesetz entsprechend einberufen wurde.
Rechtsgrundlagen: § 34 GmbHG; § 41 GmbHG; § 105 AKtG
Zusammenfassung: In Hinblick auf die Änderung des Termins einer Generalversammlung thematisiert der OGH die Frage, ob diese eben deswegen dem Gesetz entsprechend einberufen wurde.
Rechtsgrundlagen: § 34 GmbHG; § 41 GmbHG; § 105 AKtG