Zusammenfassung: Zum wiederholten Male befasst sich der OGH mit seiner Entscheidung differenzierend mit den Begriffen der Wohn- und Geschäftsraummiete.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 1 MRG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Zum wiederholten Male befasst sich der OGH mit seiner Entscheidung differenzierend mit den Begriffen der Wohn- und Geschäftsraummiete.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 1 MRG
Schlagwörter: