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Keine Notariatsaktspflicht bei Aufgriffsrechten im GmbH-Vertrag: notarielle Beurkundung bloß formeller Satzungsbestandteile reicht aus

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2012/23ecolex 2012, 53 - 54 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung spricht der OGH eine klare Sprache, indem er sich deutlich gegen die Notariatsaktspflicht bei Aufgriffsrechten in GmbH-Verträgen und für die bloß notarielle Beurkundung formeller Satzungsbestandteile ausspricht.

Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 1 GmbHG; § 76 Abs 2 GmbHG; § 879 ABGB; § 934 ABGB

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