Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob ein Verstoß gegen den Gesellschaftsvertrag einen wichtigen Grund zur Abberufung eines Geschäftsführers darzustellen vermag.
Rechtsgrundlagen: § 16 GmbHG; § 117 ZPO; § 127 UGB