vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Vorbehalt in Schlussrechnung nach Pkt 5.30.2 ÖNORM B 2110 - Anspruchsverlust (I)

SchuldrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/125ecolex 2012, 303 Heft 4 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der erkennende Senat eindeutig zu der Frage, ob unter Zugrundelegung der ÖNORM B 2110 (2002) bereits vor Legung der Schlussrechnung abgegebene Erklärungen einen Anspruchsverlust bewirken können.

Rechtsgrundlagen: § 1168 ABGB; § 1170 ABGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!