Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich das erkennende Gericht mit den Voraussetzungen der Aufschiebung einer Exekution durch Pfändung von Stiftungsvermögen auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 44 Abs 1 EO; § 331 EO; § 34 PSG; § 35 Abs 2 PSG