Zusammenfassung: In Hinblick auf die Frage, ob ein Sondervotum einen Bestandteil des Art IV Abs 1 lit a NYÜ bildet, hatte sich die erkennende Instanz mit den Folgen einer unterlassenen Beratung in Anwesenheit aller Schiedsrichter zu befassen.
Rechtsgrundlagen: Art IV Abs 1 lit a NYÜ; § 606 Abs 1 ZPO