Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag stellt die vereinsrechtliche Willensbildung durch ein Repräsentationsorgan in den Mittelpunkt des Interesses und stellt den Sonderfall der Delegiertenversammlung eingehend dar.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 VerG; § 3 Abs 1 VerG; § 5 Abs 2 VerG; § 27 Abs 3 GenG