Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob iZm dem Kauf einer Eigentumswohnung Verbesserungsarbeiten in Hinblick auf Baumängel eine Irrtumsanfechtung aufgrund einer Verkehrswertminderung rechtfertigen.
Rechtsgrundlagen: § 872 ABGB; § 28 WEG; § 405 ZPO