Zusammenfassung: In Hinblick auf den Öffnungsmechanismus einer Türe zu einem Geschäftsraum hatte sich der OGH mit schadenersatzrechtlichen Fragen in Hinblick auf den Stand der Technik aufgrund der Verletzung eines stark Sehbehinderten zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 878 ABGB; § 1295 ABGB