Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob eine Bestimmung, die es erlaubt, einen definitivgestellten Dienstnehmer bei Erreichen des Frühpensionsalters zu kündigen, zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 95 KV Graz Stadtwerke
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob eine Bestimmung, die es erlaubt, einen definitivgestellten Dienstnehmer bei Erreichen des Frühpensionsalters zu kündigen, zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 95 KV Graz Stadtwerke
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