Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Niederlassungsleiter als leitender Angestellter in den Genuss des Kündigungsschutzes des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG kommen kann, wenn er nicht die gesamten sechs Monate Wartezeit aufweisen kann.
Rechtsgrundlagen: § 36 ArbVG; § 105 Abs 3 ArbVG