Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung beantwortet die erkennende Instanz die Frage, ob die Nutzung des Zeichens Goudina als rechtserhaltend für die Marke Gaudina zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 33a Abs 4 MSchG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung beantwortet die erkennende Instanz die Frage, ob die Nutzung des Zeichens Goudina als rechtserhaltend für die Marke Gaudina zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 33a Abs 4 MSchG
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