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Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

MarkenrechtJudikaturDr. Michael Horak, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2011/335ecolex 2011, 840 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung beantwortet die erkennende Instanz die Frage, ob die Nutzung des Zeichens Goudina als rechtserhaltend für die Marke Gaudina zu werten ist.

Rechtsgrundlagen: § 33a Abs 4 MSchG

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