Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH zu der Frage, ob ein Anlageberater in Hinblick auf das Verschweigen von Kursrisiken für Marktmanipulationen einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH zu der Frage, ob ein Anlageberater in Hinblick auf das Verschweigen von Kursrisiken für Marktmanipulationen einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB
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