Zusammenfassung: Unter Bezugnahme auf die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anzeige nach § 12a MRG wendet sich das Höchstgericht klärend der Frage zu, ob auch der Altvermieter eines Bestandobjektes zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht aktivlegitimiert ist.
Rechtsgrundlagen: § 12a MRG; § 914 ABGB