Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht der fraglichen pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung in Hinblick auf die Ausübung von Stifterrechten durch einen Sachwalter.
Rechtsgrundlagen: § 154 Abs 2 ABGB; § 154 Abs 3 ABGB