§ 25 Abs 1 GebAG; § 351 ZPO
In Hinblick auf den Gebührenanspruch eines Sachverständigen im Regime des GebAG hatte sich die erkennende Instanz in verfahrensgegenständlicher Sache mit der Frage zu befassen, ob sämtliche Ausführungen des Sachverständigen von einem gerichtlichen Auftrag gedeckt waren.