Zusammenfassung: In Hinblick auf den Zuspruch einer Maklerprovision aufgrund der Vermittlung von Immobilien hatte sich die erkennende Instanz der Frage zu widmen, ob diesem ein Eigengeschäft und der Umstand entgegensteht, dass der Eigentümer beider betroffenen Gesellschaften dieselbe Person ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 4 MaklerG