Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob uU auch bei Kenntnis von Schaden und Schadensverursacher in Hinblick auf Kunstfehler der Lauf der Verjährungsfrist gehemmt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 1489 ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob uU auch bei Kenntnis von Schaden und Schadensverursacher in Hinblick auf Kunstfehler der Lauf der Verjährungsfrist gehemmt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 1489 ABGB
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