Zusammenfassung: In Hinblick auf den Kauf von Wertpapieren hatte sich die erkennende Instanz in vorliegender Sache mit der Irrtumsanfechtung iZm Verkaufsbroschüren zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB
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Zusammenfassung: In Hinblick auf den Kauf von Wertpapieren hatte sich die erkennende Instanz in vorliegender Sache mit der Irrtumsanfechtung iZm Verkaufsbroschüren zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB
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