Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Architekt aufgrund von Einsparungsmaßnahmen wegen seines Materialvorschlags zur Kostenreduktion ihn treffende Warnpflichten verletzt.
Rechtsgrundlagen: § 878 ABGB; § 924 ABGB; § 1168a ABGB