Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte der OGH die Frage zu beurteilen, ob eine Entlassung aufgrund der Installierung von Computerspielen auf einem Firmenrechner zu rechtfertigen ist. Wird dadurch dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung unzumutbar gemacht?
Rechtsgrundlagen: § 27 AngG