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Insichgeschäfte des Gf können nur durch die Zustimmung aller Gesellschafter saniert werden

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2011/21ecolex 2011, 49 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache stellt der OGH eindeutig klar, dass bei Insichgeschäften eines GmbH Geschäftsführers alle übrigen Gf zustimmen müssen. Welche Auswirkungen hat ein Unterlassen dieser Vorschrift auf das Grundbuchsverfahren?

Rechtsgrundlagen: § 94 GBG; § 18 GmbHG; § 25 Abs 4 GmbHG; § 1009 ABGB

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