Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte sich das erkennende Gericht der Frage zu widmen, ob ein sich für die Gesellschaft für einen Kredit verbürgender Gf als Konsument iSd KSchG zu sehen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 13 EuGVÜ; § 1 KSchG; § 61 GmbHG; § 1346 ABGB