§ 5 PSG; § 9 PSG; § 14 PSG; § 23 PSG; § 10 FBG; § 75 AktG; § 16 GmbHG
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht eingehend mit der firmenbuchgerichtlichen Nachprüfungspflicht für die Abberufung und Bestellung des Stiftungsvorstands zu beschäftigen.