§ 14 IO; § 16 IO; § 228 ZPO
Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Anmeldung und der schadenersatzrechtlichen Feststellung künftiger Forderungen als bedingte Konkursforderung näher. Dabei hatte sich das erkennende Gericht mit dem Feststellungsinteresse näher auseinanderzusetzen.