§ 1151 ABGB; § 1152 ABGB
Der OGH hatte sich gegenständlich mit der vermeintliche Qualifikation eines Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitsverhältnis zu befassen. Welcher Abgrenzungsmethode bedient sich der Gerichtshof?
OGH 29.10.2009, 9 ObA 105/09w