§ 4 GmbHG; § 39 GmbHG; § 41 GmbHG; § 130 AktG; § 1295 ABGB
Vorliegendes Erkenntnis behandelt das Stimmverbot iZm Interessenskollisionen. An welche Voraussetzungen knüpft ein solcher Ausschluss an? Auf welchen Personenkreis ist ein Stimmrechtsausschluß in concreto anwendbar?