Zusammenfassung: Die Autoren behandeln die Frage, inwiefern die Kapitalaufbringung bei der Neugründung von Kapitalgesellschaften durch die Einbringung von Immaterialgüterrechten substituiert werden kann. Wie sieht insofern die Haftung und die Prüfung durch den Firmenbuchrichter aus?
Rechtsgrundlagen: § 10 GmbHG; § 6a Abs 4 GmbHG; § 70 GmbHG; Art 17 GMV; Art 19 GMV