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§ 58a ÄrzteG normiert eine Fortlaufhemmung

ÄrzterechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/427ecolex 2010, 1150 - 1151 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, ob der für ħ 58a ÄrzteG in den Materialien verwendete Begriff "Ablauf" dem Verständnis einer Fortlaufhemmung entgegensteht.

Rechtsgrundlagen: ħ 58a ÄrzteG; § 1489 ABGB

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