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30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wirkt auch gegen juristische Person

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/426ecolex 2010, 1149 - 1150 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung stellt das erkennende Gericht klar, dass die 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche auch gegen juristische Person wirkt. Eine Verlängerung auf 40 Jahre kommt nicht in Frage.

Rechtsgrundlagen: § 1472 ABGB; § 1478 ABGB

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