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Haftung für Bäume nach § 1319 ABGB setzt mangelhafte Beschaffenheit voraus

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/344ecolex 2010, 945 - 946 Heft 10 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob im Falle natürlicher und heftiger Bewegungen von Bäumen eine Haftung analog § 1319 ABGB zu bejahen ist. Wie ist die sturmbedingte Biegung des Stammes im Lichte vorgenannter Norm zu sehen?

Rechtsgrundlagen: § 1319 ABGB

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