Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass Emissionsbedingungen einer Bankschuldvereinbarung als AGB anzusehen sind. Weiters waren die bloß einseitige Kündigungsmöglichkeit durch die Bank, der Ausschluss der außerordentlichen Kündigung sowie weitere Regelungen iZm der Festlegung von Verzinsungen einer Analyse zuzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 1 Z 5 KschG; § 6 Abs 2 Z 3 KschG; § 6 Abs 3 KSchG