Zusammenfassung: Das erkennende Gericht hatte sich mit den Voraussetzung der Zurechnung von Handlungen eines Krankenpflegers an den Träger der Krankenanstalt zu befassen. Wie ist zu entscheiden, wenn an sich behandlungsbedürftige Patienten aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse abgewiesen werden?
Rechtsgrundlagen: § 1313a ABGB; § 1327 ABGB; § 23 KAKuG; § 36 Abs 8 Wr KrankenanstaltenG; ħ 48 Abs 2 Z 1 ÄrzteG