Zusammenfassung: Der OGH hatte Ansprüche eines WE-Verwalters zu analysieren, der seine Verwaltertätigkeit nach Beendigung des Verwaltervertrages fortsetzt und Gelder als Honorar einbehält. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Honoraranspruch denkbar?
Rechtsgrundlagen: § 1025 ABGB; § 1037 ABGB; § 21 WEG; § 24 WEG; § 52 Abs 1 WEG