Zusammenfassung: In präsentiertem Judikat hatte sich das Höchstgericht mit der verschuldensunabhängigen Haftung des Geschäftsherrn zu befassen, dessen Mitarbeiterin in einem "Wettbüro" Wettdaten zwar übermittelt, die entsprechenden Wetteinsätze aber nicht bezahlt.
Rechtsgrundlagen: § 1014 ABGB; § 1041 ABGB; § 1431 ABGB