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Schädigende Vermögensverwaltung - Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben

FinanzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung); Univ.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Anmerkung)ecolex 2010/264ecolex 2010, 750 - 752 Heft 8 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Erkenntnis thematisiert den Telos der Geldwäschebestimmungen des Bankwesengesetzes. Welchem Schutzzweck dienen die §§ 39ff BWG? Mit einem Beitrag von Georg Wilhelm.

Rechtsgrundlagen: § 39 BWG; § 1311 ABGB

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