§ 1002 ABGB; § 25 Abs 1 GebAG
In vorliegender Sache war fraglich, ob ein RA seinen Mandanten zu warnen hat, wenn sein Honoraranspruch den erlegten Kostenvorschuss weit übersteigen wird.
OGH 18.12.2009, 6 Ob 239/09d
§ 1002 ABGB; § 25 Abs 1 GebAG
In vorliegender Sache war fraglich, ob ein RA seinen Mandanten zu warnen hat, wenn sein Honoraranspruch den erlegten Kostenvorschuss weit übersteigen wird.
OGH 18.12.2009, 6 Ob 239/09d