§ 1313a ABGB; § 33 Abs 2 MRG
In vorliegender Sache war die Zurechnung schuldhaften Verhaltens eines Erfüllungsgehilfen zu thematisieren und auf die Voraussetzungen, die insofern im Rahmen anwaltlicher Vertretung für eine Zurechnung sprechen.
OGH 13.10.2009, 5 Ob 29/09i