§ 1041 ABGB; § 155 GewO
Vorliegender Sachverhalt beinhaltet Probleme der Zumutbarkeit von Ausweiskontrollen iZm der Abwicklung von Pfandleihgeschäften. Kann der Pfandleiher bei Unterlassung einer entsprechenden Kontrolle Redlichkeit einwenden oder liegt ein Anspruch nach § 1041 ABGB vor?