§ 29 EStG; § 30 EStG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der VwGH fest, dass eine geleistete Zahlung für den Verzicht auf die Option, einen Mietvertrag zu vereinbarten Konditionen abzuschließen eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG darstellt und als solche steuerpflichtig ist.