Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit der Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Privathaus, die zum Teil privat genutzt wurde. Mit einer Anmerkung von Johannes Prillinger.
Rechtsgrundlagen: § 2 UStG; § 12 UStG