Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit der Geltendmachung eines Laserdruckers, MP3-Player und von Musik-CDs als Werbekosten durch einen Musiklehrer. Mit einer Anmerkung von Bernhard Renner.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988