§ 10b Abs 2 MSchG; Art 7 Abs 2 Marken RL
Der OGH beurteilte die Frage der Zulässigkeit, bei abweichender Erscheinung der Umverpackung, importierter Arzneimittel unter dem Aspekt des verständigen Durchschnittsverbrauchers einerseits und der Beeinträchtigung der Herkunfts- und Qualitätsfunktion andererseits.